Die Regierung hat dem Parlament einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen des Alkoholgesetzes vorsieht. Die Änderungen würden bedeuten, dass der Verkauf von alkoholischen Getränken auf dem Hof in Verbindung mit Besucherveranstaltungen erlaubt wäre. Der Vorschlag wird nun vom Parlament geprüft.
Solange das Parlament nicht entschieden hat, ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu wissen, welche Änderungen des Alkoholgesetzes umgesetzt werden. Diese Website wird aktualisiert, sobald das Parlament seinen Beschluss gefasst hat.
Dem Vorschlag zufolge ist für die Durchführung von Hofverkäufen eine besondere Genehmigung erforderlich. Diese Genehmigungen sollen von den Gemeinden erteilt und überwacht werden. Es wird vorgeschlagen, dass die Vorschriften für den Verkauf an der Haustür sechs Jahre lang gelten und in diesem Zeitraum evaluiert werden.
Wir von der schwedischen Gesundheitsbehörde haben mit der Vorbereitung von Vorschriften mit detaillierteren Regeln begonnen.
Nachstehend finden Sie Informationen auf der Grundlage des Vorschlags.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung sind laut Gesetzentwurf, dass
Wer eine Lizenz für den Verkauf von alkoholischen Getränken an Ort und Stelle erhalten hat, muss über ein Programm zur Eigenkontrolle verfügen, um die Einhaltung der Verkaufsvorschriften zu überprüfen. Das Programm muss dem Antrag auf Erteilung einer Lizenz an die Gemeinde beigefügt werden.
Darüber hinaus gelten die gleichen Regeln wie für Antragsteller, d. h.
Bevor die Gemeinde eine Genehmigung erteilt, muss sie eine Stellungnahme der Polizeibehörde einholen.
Eine Betriebsverkaufsgenehmigung kann nicht unbegrenzt gültig sein, sondern muss für einen bestimmten Zeitraum gelten. Da die Verordnung zeitlich befristet sein soll, kann eine Genehmigung spätestens bis zum Auslaufen der gesetzlichen Bestimmungen gültig sein.
Es wird vorgeschlagen, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, Gebühren zu erheben, u.a. für die Bewertung von Lizenzen.
Dem Vorschlag zufolge gelten diese Anforderungen für landwirtschaftliche Verkäufe
Dem Vorschlag zufolge darf der Inhaber einer Lizenz für den Verkauf an der Haustür Verkostungen der unter die Lizenz fallenden Getränke anbieten, sofern dies im Zusammenhang mit dem Verkauf geschieht. Eine spezielle Genehmigung für die Verkostung ist nicht erforderlich.
Nichts hindert eine Person, die eine Lizenz für den Verkauf auf dem Bauernhof hat, daran, auch eine Lizenz für den Ausschank von Alkohol zu besitzen.